AfA Immobilie berechnen
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist einer der bedeutendsten Steuervorteile bei Anlageimmobilien — und einer der am häufigsten falsch berechneten. Sie mindert das steuerpflichtige Einkommen, ohne dass tatsächlich Geld fließt, und verbessert so den realen Cashflow nach Steuern.
Dieser Leitfaden erklärt die AfA-Sätze 2026, zeigt, wie du den abschreibungsfähigen Gebäudeanteil bestimmst, und rechnet die steuerliche Wirkung am Beispielobjekt durch.
Hinweis: Steuerliche Sachverhalte hängen von individuellen Umständen ab. Dieser Leitfaden vermittelt allgemeines Fachwissen. Für deine konkrete Steuererklärung ist ein Steuerberater unverzichtbar.
Was ist die AfA?
Die AfA (§ 7 EStG) ist die steuerliche Möglichkeit, den Wertverlust eines Gebäudes über seine Nutzungsdauer abzuschreiben. Bei vermieteten Immobilien werden diese Abschreibungsbeträge als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (V+V) angesetzt — sie mindern damit das zu versteuernde Einkommen.
Was wird abgeschrieben? Nur der Gebäudewert — nicht das Grundstück. Grund und Boden "verschleißen" nicht und unterliegen daher keiner AfA.
AfA-Sätze 2026 im Überblick
| AfA-Typ |
Satz |
Gilt für |
Rechtsgrundlage |
| Linear 2 % |
2 %/Jahr |
Fertigstellung bis 31.12.2022 |
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG |
| Linear 3 % |
3 %/Jahr |
Fertigstellung ab 01.01.2023 |
§ 7 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2a EStG (geändert) |
| Degressiv 5 % |
5 % vom Restwert |
Neubau Wohngebäude, Baubeginn ab Okt. 2023 |
§ 7 Abs. 5a EStG (neu) |
| Sonder-AfA § 7b |
bis 5 %/Jahr über 4 J. |
Neubau Mietwohngebäude (Voraussetzungen) |
§ 7b EStG |
Zur degressiven AfA (5 %): Sie gilt nur unter Voraussetzungen, u.a.: Wohngebäude-Neubau, Baubeginn oder Kaufvertrag ab Oktober 2023, bestimmte Energieeffizienzanforderungen. Der genaue Anwendungsbereich sollte mit einem Steuerberater geprüft werden.
Schritt 1: Gebäude- und Grundstücksanteil ermitteln
Nur der Gebäudeanteil des Kaufpreises ist abschreibungsfähig. Der Grundstücksanteil variiert je nach Lage erheblich:
| Lage |
Typischer Grundstücksanteil |
| Ländlich, günstige Lage |
5–15 % |
| Mittelgroße Stadt (B-Lage) |
15–25 % |
| Großstadt (A-Lage) |
25–40 % |
| Spitzenlagen (München, Hamburg Innenstadt) |
40–60 % |
Ermittlungsmethoden:
- Kaufvertrag: Wenn Grundstück und Gebäude separat bewertet und im Vertrag ausgewiesen sind, übernimmt das Finanzamt diese Aufteilung in der Regel — sofern sie wirtschaftlich plausibel ist
- Arbeitshilfe BMF: Das Bundesfinanzministerium stellt eine Online-Arbeitshilfe zur Verfügung, die anhand von Bodenrichtwert, Gebäudetyp und Baujahr eine Aufteilung errechnet
- Gutachten: Bei teuren Objekten oder strittigen Aufteilungen empfiehlt sich ein Verkehrswertgutachten
Beispiel bei 250.000 € Kaufpreis, Großstadtlage (30 % Grundstücksanteil):
- Grundstücksanteil: 75.000 € → nicht abschreibbar
- Gebäudeanteil: 175.000 € → abschreibbar
Schritt 2: Jährliche AfA berechnen
Lineare AfA (Bestand, Fertigstellung 2010)
Gebäudeanteil: 175.000 € × 2 % = 3.500 €/Jahr
Über 50 Jahre → vollständige Abschreibung des Gebäudeanteils
Lineare AfA (Neubau, Fertigstellung 2024)
Gebäudeanteil: 175.000 € × 3 % = 5.250 €/Jahr
Über 33 Jahre → vollständige Abschreibung
Degressive AfA (Neubau, Baubeginn Oktober 2023 oder später, Voraussetzungen erfüllt)
| Jahr |
Restwert |
AfA 5 % |
AfA-Betrag |
| 2024 |
175.000 € |
5 % |
8.750 € |
| 2025 |
166.250 € |
5 % |
8.313 € |
| 2026 |
157.937 € |
5 % |
7.897 € |
| … |
|
|
|
Der Abschreibungsbetrag sinkt jährlich, weil er immer vom Restwert berechnet wird.
Schritt 3: Steuerliche Wirkung abschätzen
Die AfA mindert das zu versteuernde Einkommen aus V+V. Die tatsächliche Steuerersparnis hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab:
Beispiel (lineare AfA 2 %, 42 % Grenzsteuersatz):
| Position |
Betrag/Jahr |
| Jahreskaltmiete (steuerpflichtig) |
12.000 € |
| − Zinsen (Werbungskosten) |
− 7.000 € |
| − AfA (Werbungskosten) |
− 3.500 € |
| − Nicht umlegbare Kosten (WK) |
− 2.940 € |
| Steuerlicher Verlust V+V |
− 1.440 € |
| Steuerersparnis (42 % × 1.440 €) |
+ 605 €/Jahr |
| Steuerersparnis (45 % + SolZ) |
+ 660 €/Jahr |
Diese Steuerersparnis verbessert den Cashflow nach Steuern, ohne die tatsächlichen Einnahmen oder Ausgaben zu verändern.
Zum Vergleich mit 3 % AfA (Neubau):
| AfA-Satz |
AfA-Betrag/Jahr |
Steuerersparnis (42 %) |
| 2 % |
3.500 € |
1.470 € |
| 3 % |
5.250 € |
2.205 € |
| 5 % degressiv (Ja. 1) |
8.750 € |
3.675 € |
Der Vorteil der degressiven AfA in den ersten Jahren ist erheblich — er gleicht aber durch die sinkenden Beträge in späteren Jahren aus.
Kaufnebenkosten und AfA
Die Kaufnebenkosten (Notar, Grunderwerbsteuer, Makler) erhöhen die steuerlichen Anschaffungskosten. Sie werden anteilig dem Gebäude und dem Grundstück zugeordnet — der auf das Gebäude entfallende Teil erhöht die AfA-Bemessungsgrundlage:
Beispiel:
- Kaufpreis: 250.000 €
- Kaufnebenkosten: 28.000 €
- Gesamtanschaffungskosten: 278.000 €
- Gebäudeanteil: 70 % → Bemessungsgrundlage: 194.600 €
- AfA 2 %: 3.892 €/Jahr (statt 3.500 € ohne Nebenkosten)
Die korrekte Aufteilung der Kaufnebenkosten auf Gebäude und Grundstück sollte gemeinsam mit dem Steuerberater vorgenommen werden.
AfA und Verkauf der Immobilie
Wer eine vermietete Immobilie innerhalb von 10 Jahren nach Kauf wieder verkauft, muss den Gewinn versteuern (Spekulationssteuer). Wird die Immobilie länger als 10 Jahre gehalten, ist der Veräußerungsgewinn steuerfrei.
Wichtig: Die AfA reduziert zwar laufend das zu versteuernde Einkommen — sie erhöht aber den steuerlichen Veräußerungsgewinn, wenn die Immobilie innerhalb der Spekulationsfrist verkauft wird (da der Buchwert gesunken ist). Auch dieser Zusammenhang sollte steuerberaterlich begleitet werden.
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