AfA
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist der wichtigste Steuerhebel bei vermieteten Immobilien. Sie erlaubt es, den Wertverlust des Gebäudes jährlich steuerlich geltend zu machen und so die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu senken.
Was abgeschrieben wird
Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil — Grund und Boden nutzen sich nicht ab und sind nicht abschreibbar. Der Kaufpreis wird dafür in einen Gebäude- und einen Grundstücksanteil aufgeteilt.
Die AfA-Sätze
| AfA-Art |
Satz |
Gilt für |
| Linear |
2 %/Jahr |
Wohngebäude, Fertigstellung bis 2022 |
| Linear |
3 %/Jahr |
Wohngebäude, Fertigstellung ab 2023 |
| Degressiv |
5 % vom Restwert |
Neubau, Baubeginn ab Okt. 2023 (Voraussetzungen) |
Sonder-AfA §7b EStG
Für neu geschaffenen Mietwohnraum kann zusätzlich zur linearen AfA eine Sonderabschreibung nach §7b EStG genutzt werden — in den ersten vier Jahren und an Bau- sowie Kostenobergrenzen geknüpft.
Die genaue Anwendung hängt vom Einzelfall ab. Für die konkrete Steuergestaltung sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.
Verwandte Begriffe
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