Instandhaltungsrücklage
Die Instandhaltungsrücklage (auch Erhaltungsrücklage) ist die finanzielle Reserve einer Wohnungseigentümergemeinschaft für Reparaturen am Gemeinschaftseigentum — vom Dach über die Fassade bis zum Aufzug. Für Kapitalanleger ist sie ein doppelter Prüfpunkt: laufende Kostenposition und Risikoindikator.
Berechnung mit der Peterschen Formel
Jährliche Rücklage = (Herstellungskosten × 1,5) ÷ 80 Jahre
Der Faktor 1,5 berücksichtigt, dass über die Lebensdauer eines Gebäudes etwa das 1,5-Fache der Herstellungskosten für Instandhaltung anfällt.
Realistische Richtwerte
In der Praxis hat sich ein einfacherer Ansatz durchgesetzt: 10 bis 15 € pro Quadratmeter und Jahr. Für eine 70-m²-Wohnung ergeben sich damit rund 700 bis 1.050 € jährlich.
| Gebäudezustand |
Richtwert pro m²/Jahr |
| Neubau / saniert |
rund 7 – 10 € |
| durchschnittlich |
rund 10 – 15 € |
| älter / sanierungsbedürftig |
über 15 € |
Bedeutung für die Rendite
Die Zuführung zur Rücklage ist nicht auf den Mieter umlegbar und mindert deshalb direkt Cashflow und Nettomietrendite. Eine auffällig niedrige Rücklage in der Eigentümergemeinschaft ist ein Warnsignal für künftige Sonderumlagen.
Verwandte Begriffe
→ Nettomietrendite · Cashflow Immobilie · Mietrendite · Kaufnebenkosten
→ Tiefer einsteigen: Immobilien-Rendite berechnen