Cashflow vor & nach Steuern bei Immobilien
Wer nur den Cashflow vor Steuern rechnet, sieht nur die halbe Wahrheit. Bei Anlageimmobilien gibt es erhebliche steuerliche Effekte — durch Abschreibungen (AfA) und den Zinsabzug — die das monatliche Bild grundlegend verändern können. Ein Objekt mit negativem Cashflow vor Steuern kann nach Steuern neutral oder sogar positiv sein.
Dieser Artikel erklärt beide Kennzahlen, zeigt die vollständige Berechnung und macht deutlich, warum der Grenzsteuersatz des Investors so entscheidend ist.
Cashflow vor Steuern: Die Liquiditätsbasis
Der Cashflow vor Steuern ist die monatliche Bilanz ohne steuerliche Effekte:
Cashflow vor Steuern = Kaltmiete − Zinsen − Tilgung − nicht umlegbare Bewirtschaftungskosten
Er zeigt, ob die Immobilie rein aus dem Geldfluss heraus tragbar ist. Negativ bedeutet: Du zahlst monatlich zu — unabhängig davon, was das Finanzamt later erstattet.
Unser Beispielobjekt (250.000 € Kaufpreis, 1.000 € Kaltmiete, 200.000 € Kredit, 3,8 % Zins, 2 % Tilgung):
| Position |
Monatlich |
| + Kaltmiete |
1.000 € |
| − Zinsen |
−633 € |
| − Tilgung |
−333 € |
| − Bewirtschaftungskosten |
−205 € |
| = Cashflow vor Steuern |
−171 € |
→ Zur vollständigen Berechnung: Cashflow Immobilie berechnen
Die steuerlichen Hebel: Was ist absetzbar?
Vermietete Immobilien sind steuerlich als "Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung" deklariert (§ 21 EStG). Aus diesen Einkünften können folgende Werbungskosten abgezogen werden:
Absetzbar:
- Kreditzinsen (vollständig)
- Hausverwaltung
- Instandhaltungsrücklage
- Mietausfallwagnis
- AfA (Absetzung für Abnutzung)
- Fahrtkosten für Objektbesuche
- Steuerberatungskosten (anteilig)
Nicht absetzbar:
- Tilgung (baut Eigenkapital auf — kein steuerlicher Ausgabenposten)
- Kaufnebenkosten als laufende Ausgabe (werden über die AfA eingepreist)
Die AfA: Steuerlicher Ausgabenposten ohne Geldabfluss
Die AfA (Absetzung für Abnutzung) ist der mächtigste steuerliche Hebel bei Anlageimmobilien. Sie erlaubt, jährlich einen bestimmten Prozentsatz des Gebäudewertes als Ausgabe geltend zu machen — ohne dass real Geld abfließt.
AfA-Sätze 2026
| Gebäudekategorie |
AfA-Satz |
| Standardgebäude (Baujahr nach 1924) |
2 % p. a. |
| Altgebäude (Baujahr vor 1925) |
2,5 % p. a. |
| Neubau (Bauantrag ab 01.01.2023) |
3 % p. a. |
Wichtig: Die AfA bezieht sich auf den Gebäudeanteil, nicht auf den Gesamtkaufpreis. Grundstücke werden nicht abgeschrieben. Der Gebäudeanteil variiert je nach Bodenrichtwert der Lage — in Städten mit hohem Bodenwert ist der Gebäudeanteil niedriger.
AfA-Berechnung im Beispiel
- Kaufpreis: 250.000 €
- Angenommener Gebäudeanteil: 70 % = 175.000 €
- Jährliche AfA (2 %): 3.500 €
- Monatliche AfA: 292 € (nur steuerlich relevant, kein Geldabfluss!)
→ Mehr zur AfA: AfA Immobilie berechnen
Steuerliches Ergebnis: Überschuss oder Verlust?
Das steuerliche Ergebnis ergibt sich aus Mieteinnahmen abzüglich aller Werbungskosten inklusive AfA:
| Position (jährlich) |
Betrag |
| + Mieteinnahmen |
12.000 € |
| − Zinsen |
−7.596 € |
| − Hausverwaltung |
−600 € |
| − Instandhaltungsrücklage |
−1.500 € |
| − Mietausfallwagnis |
−360 € |
| − AfA (2 % auf 175.000 €) |
−3.500 € |
| = Steuerliches Ergebnis |
−1.556 € |
Das steuerliche Ergebnis ist negativ: −1.556 €/Jahr. Dieser steuerliche Verlust wird mit anderen Einkünften (z. B. Gehalt) verrechnet und reduziert die Steuerlast.
Steuerersparnis nach Grenzsteuersatz
Die Höhe der Steuerersparnis hängt direkt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab:
| Grenzsteuersatz |
Steuerersparnis/Jahr |
Steuerersparnis/Monat |
| 25 % |
389 € |
32 € |
| 32 % |
498 € |
41 € |
| 42 % |
654 € |
54 € |
| 45 % (inkl. Reichensteuer) |
700 € |
58 € |
Hinweis: Wer Einnahmen aus Vermietung mit einem höheren Grenzsteuersatz von z. B. 42 % versteuert, profitiert stärker vom steuerlichen Verlust — die Steuerersparnis ist größer.
Cashflow nach Steuern: Das vollständige Bild
Cashflow nach Steuern = Cashflow vor Steuern + Steuerersparnis/Monat
| Grenzsteuersatz |
Cashflow vor Steuern |
Steuerersparnis/Monat |
Cashflow nach Steuern |
| 25 % |
−171 € |
+32 € |
−139 € |
| 32 % |
−171 € |
+41 € |
−130 € |
| 42 % |
−171 € |
+54 € |
−117 € |
| 45 % |
−171 € |
+58 € |
−113 € |
In unserem Standardbeispiel bleibt der Cashflow auch nach Steuern leicht negativ — die Steuerersparnis aus dem steuerlichen Verlust ist zu gering, um den negativen Cashflow vollständig auszugleichen.
Wann dreht der Cashflow nach Steuern ins Positive?
Das Bild ändert sich erheblich, wenn der steuerliche Verlust größer ist — etwa durch höhere AfA (Neubauten mit 3 %, Sanierungsobjekte mit erhöhter AfA), einen höheren Zinsanteil (bei größerem Kredit) oder einen höheren Grenzsteuersatz.
Beispiel: Neubauwohnung mit 3 % AfA statt 2 %:
- Jährliche AfA: 175.000 × 3 % = 5.250 €/Jahr (+1.750 €)
- Steuerliches Ergebnis: −1.556 − 1.750 = −3.306 €/Jahr
- Steuerersparnis (42 %): 1.388 €/Jahr = 116 €/Monat
- Cashflow nach Steuern: −171 + 116 = −55 €/Monat
Fast ausgeglichen — und das vor möglichen Sonder-AfA, die bei bestimmten Sanierungen nach dem Gebäudeenergiegesetz zusätzlich möglich sind.
Steuerliche Entwicklung über die Zeit
Der Cashflow nach Steuern verändert sich über die Laufzeit:
Zinsen sinken mit der Zeit: Bei einem Annuitätendarlehen ist der Zinsanteil am Anfang am höchsten und sinkt mit jeder Zahlung. Das bedeutet: Die steuerliche Absetzbarkeit der Zinsen nimmt ab — der steuerliche Verlust wird kleiner, die Steuerersparnis sinkt.
AfA bleibt konstant: Die jährliche Abschreibung ändert sich nicht (sofern kein Gebäudeabriss oder Wertverlust vorliegt). Mit sinkenden Zinsen wird die AfA zum dominierenden Steuereffekt.
Praktische Konsequenz: In den ersten Jahren nach dem Kauf ist der steuerliche Vorteil am größten — danach sinkt er. Das spricht für eine proaktive Steuerplanung (Sonder-AfA bei Sanierung, Strukturierung des Portfolios).
Steuerliche Fallstricke
- Verlustverrechnungsbeschränkungen: Steuerliche Verluste aus Vermietung können zwar mit anderen Einkünften verrechnet werden, aber nur im selben Jahr oder vorgetragen werden.
- Abgeltungssteuer vs. persönlicher Steuersatz: Gewinne aus dem Verkauf nach unter 10 Jahren Haltedauer unterliegen dem persönlichen Steuersatz (Spekulationssteuer) — nicht der Abgeltungssteuer.
- Grunderwerbsteuer nicht sofort absetzbar: Die Kaufnebenkosten erhöhen den abschreibbaren Gebäudewert anteilig — werden aber nicht im Kaufjahr als Einmalkosten abgesetzt.
Fazit: Vor-Steuern-Cashflow als Sicherheitsbasis
Ein negativer Cashflow vor Steuern ist im Zinsumfeld 2026 häufig. Wer ihn mit steuerlichen Effekten heilen will, ist abhängig vom persönlichen Steuersatz und von der Stabilität der Steuergesetzgebung. Solider ist eine Immobilie, die vor Steuern schon neutral oder positiv ist — steuerliche Vorteile sind dann der Bonus, nicht die Existenzgrundlage der Investition.
→ Cashflow-Leitfaden (Hub) · Positiver Cashflow Immobilie · Negativer Cashflow: Wann er sich lohnt
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